
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 1. März 2021
Einleitung Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 1. März 2021 folgende Bestimmungen: – Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden. – Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind verboten. – Ab dem 20.