Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 1. März 2021

11. März 2021

Einleitung

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 1. März 2021 folgende Bestimmungen:

– Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.

– Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind verboten.

– Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden, sofern die Anlage geöffnet ist.

– Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) untersagt.

Achtung: es könnten strengere kantonale Richtlinien bestehen.

 

Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

  1. Nur symptomfrei ins Training und ans Spiel

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

  1. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.

  1. Gesichtsmaske tragen

In Innenräumen gilt für alle ab 12 Jahren, die nicht direkt am Training beteiligt sind, eine Gesichtsmaskenpflicht. Kann der Abstand von 1.5m im Freien nicht eingehalten werden, gilt auch dann eine Gesichtsmaskenpflicht für alle ab 12 Jahren.

  1. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

  1. Kondition- oder Techniktrainings im Freien

Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Trainer/in) ab 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) erlaubt, sofern die Anlagen geöffnet sind (es sind unterschiedliche kantonale Regelungen möglich). Der Abstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Masken getragen werden.

  1. Kondition- oder Techniktrainings in Innenräumen

Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) sind nicht erlaubt.

  1. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 9). In welcher Form die Liste geführt wird (clubcorner.ch, doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

  1. Empfehlungen bzgl. Trainingsinhalte und Trainingsorganisation

In Anlehnung an die SFV Spiel- und Ausbildungsphilosophie bietet die SFV-Plattform clubcorner.ch jedem Trainer und jeder Trainerin die Möglichkeit, geeignete Trainingsinhalte und eine passende Trainingsorganisation zu finden. Dabei sind sämtliche Übungen und Spielformen, welche in Gruppen von bis zu max. 15 Personen (inkl. Trainer/in) und ohne Körperkontakt (Mindestabstand 1.5 Meter!) ausgeführt werden können, denkbar. Generell empfehlen wir Übungen im Bereich Technik (Ballführen, Dribbling, Finten, Ballkontrolle/Pass und Torschuss). Ergänzend können auch geeignete Formen in den Bereichen Taktik, Kondition oder Mental eingesetzt werden. Für eine optimale Trainingsgestaltung können zudem die verschiedenen Leitfäden (Footeco, Junioren-Spitzenfussball) und das Kinderfussballkonzept beigezogen werden.

  1. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche Trainings durchführt, muss eine/n Corona-Beauftragte/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Thomas Mauchle. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 79 101 98 26 oder thomas.mauchle@tg.ch).

  1. Besondere Bestimmungen

Beschrieb von besonderen Massnahmen auf Grund der Örtlichkeiten oder sonstigen Gegebenheiten, z.B. Hinweis, dass für das Klubrestaurant ein separates Schutzkonzept gilt, etc.